Gerne erledigen wir für Sie schnell und unkompliziert alle Formalitäten zum Thema KFZ-Zulassung.
Unten finden Sie alle relevanten Informationen zur Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung. Und wichtige Informationen zum Thema Wunschkennzeichen.
Zulassung Anmeldung
Was braucht man, um ein Auto anzumelden?
Um in Österreich ein Auto anmelden zu können, benötigt man einige Unterlagen. Diese müssen direkt bei der Anmeldung in der KFZ Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Die Anmeldung eines Kfz muss bei einer Zulassungsstelle erfolgen, welche für den politischen Bezirk ermächtigt ist, in dem der Anmelder seinen Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz hat.
Unterlagen bei der Anmeldung
- Ein amtlicher Lichtbildausweis des Anmelders ist Grundvoraussetzung für eine Kfz Zulassung, also z.B. ein Reisepass.
- Eine Versicherungsbestätigung für die Kfz-Haftpflicht ist ebenso erforderlich – das Auto muss also versichert werden, bevor es angemeldet/zugelassen werden kann.
- Weiters muss ein Genehmigungsnachweis des Fahrzeuges vorgewiesen werden. Damit ist der Typenschein oder ein Auszug aus der Genehmigungsdatenbank (oder auch eine Einzelgenehmigung) gemeint.
- Bei der Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges müssen außerdem vorgelegt werden: Der Kaufvertrag, die Rechnung (bzw. Unterlagen, aus denen der Erwerb des Fahrzeuges hervorgeht) sowie ein gültiges “Pickerl” (positives § 57a KFG-Gutachten), sofern das Auto bereits der wiederkehrenden Untersuchung unterliegt
- Eine aktuelle Abfrage des Wohnsitzes beim zentralen Melderegister ist für Privatpersonen laut Gesetz ebenfalls erforderlich – diese Abfrage wird aber durch die Zulassungsstelle durchgeführt.
- Vollmacht, falls das Kfz nicht persönlich angemeldet wird
- In bestimmten Fällen (z.B. Zulassung auf eine Person unter 18 Jahren, Eigenimport, Firmen- oder Leasingfahrzeug) können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Kosten der Anmeldung
- Bei Pkw inkl. neuer Kennzeichentafeln: ca. € 207,00 (Stand Juli 2024)
- Zulassungsschein im Scheckkartenformat: zusätzlich ca. € 25,60 (Stand Juli 2024)
Bitte beachten Sie das sich die angegebenen Preise laufend ändern können.
Zulassung Abmeldung
Wie kann man ein Auto bei einer Zulassungsstelle abmelden?
Ein zugelassenes Fahrzeug kann bei jeder KFZ Zulassungsstelle entweder vorübergehend (Hinterlegung von Kennzeichen) oder auch endgültig abgemeldet werden.
Wir übernehmen gerne die Hinterlegung der Kennzeichen und des Zulassungscheins für Sie.
Unterlagen bei der Abmeldung
- Amtlicher Lichtbildausweis des Abmeldenden
- Zulassungsbescheinigung (beide Teile)
- Genehmigungsdokument
- Kennzeichentafeln
- Vollmacht, falls das Kfz nicht persönlich abgemeldet wird
- Bei Abmeldung im Todesfall: Zustimmungserklärung des Nachlassverwalters oder Einantwortungsurkunde
Kosten der Abmeldung
Die Abmeldung erfolgt kostenlos.
Ummeldung
Wie kann man ein Auto ummelden?
Wer umzieht, Umbauten am Fahrzeug vornimmt oder den Namen ändert muss unter gewissen Umständen auch sein Auto ummelden. Was in welchen Fällen zu beachten ist? Hier der Überblick:
- Änderungen am Fahrzeug, z.B. der Einbau einer Anhängerkupplung oder auch Änderungen an der Motorisierung können u.U. ein Grund sein, eine Zulassungsstelle aufsuchen zu müssen und die Änderungen genehmigen und eintragen zu lassen.
- Bei Namensänderung bei Hochzeit oder Scheidung reicht die Erfassung der Änderung des Familienstands und des Namens bei der Einwohnerbehörde. An die KFZ Zulassungsstelle werden die neuen Daten automatisch weitergegeben.
- Bleibt bei einem Umzug die Behördenabkürzung im Kennzeichen gleich, muss bezüglich der Kfz-Zulassung nichts unternommen werden.
- Wenn sich durch einen Umzug die Behördenabkürzung im Kennzeichen ändert, aber weiterhin dieselbe Zulassungsbehörde zuständig ist, muss die Änderung innerhalb einer Woche gemeldet werden.
- Ändert sich durch einen Umzug die Behördenabkürzung im Kennzeichen und ist außerdem eine andere Behörde für den neuen Hauptwohnsitz zuständig, muss das Auto abgemeldet und neuerlich angemeldet werden (und die für die Anmeldung üblichen Kosten getragen werden). Behördenfrist: 3 Tage.
Wunschkennzeichen
Wie bekommt man ein Wunschkennzeichen?
Bei der Anmeldung eines Autos erhält man neue Kennzeichen, sofern man nicht bisherige Kennzeichen beibehält. Die beiden Tafeln für Front und Heck kosten € 23,- – was darauf steht, kann man sich aber nicht aussuchen. Es gibt aber auch die Option, ein Wunschkennzeichen zu nutzen. So funktioniert’s:
- Ein Wunschkennzeichen muss bei der Zulassungsbehörde (je nach Hauptwohnsitz: Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat bzw. in Wien das Verkehrsamt) des Hauptwohnsitzes des Antragstellers beantragt bzw. reserviert werden.
- Die Behörde stellt dann Bestätigung für die Reservierung bzw. Bewilligung für das Wunschkennzeichen aus, wenn kein Grund für eine Ablehnung vorliegt und das Kennzeichen noch frei ist. Mit dieser Bestätigung der Zulassungsbehörde kann bei der Zulassungsstelle das Wunschkennzeichen bestellt und im Normalfall innerhalb von etwa einer Woche abgeholt werden.
- Ein Wunschkennzeichen kann für maximal 5 Jahre reserviert oder sofort zugewiesen werden. Nach 15 Jahren erlischt die Gültigkeit, sofern nicht schon früher freiwillig auf das gewünschte Kennzeichen verzichtet wurde oder rechtzeitig eine Verlängerung beantragt wurde.
- Bei der KFZ Zulassungsstelle kann ein Wunschkennzeichen verlängert werden – frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit. Wer nicht verlängert, muss auf ein “normales” Kennzeichen umsteigen und dafür die üblichen Gebühren bezahlen. Eine erneute Zulassung ist nicht nötig.
- Für die Bewilligung werden € 228,30 fällig, bei der Abholung der Kennzeichen zusätzlich € 23,- für die Kennzeichen. Die Verlängerung der alten Wunschkennzeichen kostet insgesamt € 214,-.
Bitte beachten Sie das sich die angegebenen Preise laufend ändern können.